Honorar & Erstattung


Private Krankenkassen/Beihilfe

Mein Honorar berechne ich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). In den meisten Fällen erstatten die PKV und Beihilfe die Behandlungskosten vollständig. In einigen Fällen kommt es zur anteiligen Kostenübernahme, je nach Tarif. Die Privatkassen haben unterschiedliche Tarife, so dass die Rechnungen an die Preise der jeweiligen PKV bzw. an die Sätze der Bundesbeihilfe angeglichen werden um eine möglichst vollständige Kostenübernahme zu gewährleisten. Bitte informieren Sie sich vorab über die Leistungen Ihres Versicherungsvertrages und zur Erstattung des Leistungssatzes laut Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Sie haben auch die Möglichkeit, direkt bei Ihrer Krankenkasse nachzufragen.

 

Private Zusatzversicherungen

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben, können Sie die Kosten der Behandlung darüber abrechnen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über Ihren Versicherungstarif.

 

Gesetzliche Krankenkassen

Osteopathische Leistungen sind grundsätzlich keine gesetzlichen Kassenleistungen, so dass Sie Selbstzahler sind und für eine Sitzung 75-95 € entrichten, je nach Leistung (GebüH/GVO). Viele Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für die Behandlungen, sodass Sie lediglich einen Teil der Behandlungskosten tragen müssen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Ich erfülle durch meine Ausbildungen sämtliche Bedingungen zur Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).